Änderung der Corona-Regelungen

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wurde mit Ablauf des 12. Februar 2023 außer Kraft gesetzt.
Das bedeutet insbesondere, dass ab dem 13. Februar 2023 grundsätzlich keine Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus mehr besteht. Es kann an den Schulen auch keine Testpflicht mehr angeordnet werden. Die Möglichkeit zur freiwilligen Testung (i. d. R. montags u. donnerstags) besteht aber weiterhin. In diesem Fall muss der Klassenleitung eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Diese Regelung gilt bis zum 28. April 2023.

Wir bitten jedoch dringend darum, dass Schülerinnen und Schüler, die Krankheitssymptome haben, nicht in die Schule kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Th. Beyer

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