Sehr geehrte Eltern,
bitte beachten Sie bei Erkrankung Ihres Kindes folgende Regelungen:
Mitteilungspflicht
Senden Sie am ersten Tag eine E-Mail bis 8.30 Uhr an die Klassenleitung und die stellv. Klassenleitung bzw. an den/die Oberstufentutor/-in (E-Mail-Adressen des Kollegiums) und setzen Sie das Sekretariat (sekretariat@lilienthal-gymnasium-berlin.de) in Kopie. Die Mitteilung muss Angaben über die voraussichtliche Dauer enthalten und bei einer über den mitgeteilten Zeitraum fortbestehenden Erkrankung erneut gesendet werden (Folgemitteilung).
Begründungspflicht
Bei der Rückkehr in die Schule muss die Schülerin oder der Schüler der Klassenleitung bzw. dem/der Oberstufentutor/-in unverzüglich eine eigenhändig unterschriebene Erklärung der Sorgeberechtigten vorlegen, aus der sich die gesamte Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (z. B. Krankheit) ergeben.
Bei Verstoß gegen Mitteilungs- oder Begründungpflicht gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.
Vielen Dank!
Hinweis für die Oberstufe: Im Fall eines versäumten Klausurtermins in der Oberstufe (Q1-Q4) muss ein ärztliches Attest innerhalb von drei Unterrichtstagen nach dem versäumten Klausurtermin im Original bei der Oberstufenkoordination eingegangen sein, eine Kopie des Attestes erhält der/die Oberstufentutor/-in. Dies gilt auch für einen versäumten Abgabetermin einer Klausurersatzleistung.