Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, d. 25.10.

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft eine erholsame Ferienzeit verlebt haben. Wir starten nach aktuellem Stand am Montag nach den Ferien mit folgenden Maßnahmen zum Infektionsschutz:

Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Die Masken dürfen aber in Analogie zu den Regelungen für die Prüfungen bei Klausuren und Klassenarbeiten am Platz abgelegt werden. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass im Fall einer COVID-19-Infektion bisher ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung, ob Schülerinnen oder Schüler der betroffenen Lerngruppen in Quarantäne geschickt werden, das durchgängige Tragen einer medizinischen Maske war.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Schulpersonal testen sich zweimal pro Woche. In den ersten beiden Unterrichtswochen nach den Herbstferien testen sich Schülerinnen und Schüler sowie das Personal dreimal wöchentlich. Die Testungen in den Lerngruppen werden grundsätzlich immer montags und donnerstags durchgeführt (bei dreimaliger Testung: montags, mittwochs, freitags). In den Klassen der Mittelstufe finden die Testungen an den betreffenden Tagen immer in der ersten Stunde der Klasse im Klassenverband statt. Verantwortlich ist die entsprechende Lehrkraft. In der Oberstufe finden die Testungen an den betreffenden Tagen in der ersten Stunde statt (i.d.R. Leistungskurs A bzw. B). Verantwortlich ist die Lehrkraft des Kurses. Falls ein/e Schüler/in einen Testtermin versäumt und vor dem Tag mit dem nächsten verpflichtenden Testtermin in den Präsenzunterricht zurückkehrt, wird wie folgt verfahren:
– Falls es sich um eine Verspätung (am Testtag) handelt, informiert der/die Schüler/in die Lehrkraft des aktuellen Unterrichts. Die Testung wird umgehend von der Lehrkraft nachgeholt.
– Falls eine Teilnahme am Präsenzunterricht erst an einem der Folgetage (aber noch vor dem nächsten regulären Testtag) erfolgt, wird die Testung außerhalb des Unterrichts unter Anleitung der Schule durchgeführt. Dazu meldet sich der/die betreffende Schüler/in in der Zeit von 7.45 bis 9.30 Uhr bei Fr. Udes (im Eingangsbereich der Schule).

Ausgenommen von der Testpflicht ist weiterhin folgender Personenkreis (Nachweis erforderlich):

  1. Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
  2. Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie
  3. Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Ich wünsche einen guten Start!

Mit freundlichen Grüßen
Th. Beyer 

 

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