Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, d. 12.04.

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

für die Jahrgänge 10, 11 (Q2) und 12 (Q4) findet ab Montag, d. 12.04. der Präsenzunterricht wie unten angegeben statt. Für Unterricht in der Sporthalle sind saubere Sportschuhe mitzubringen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist selbstverständlich verpflichtend. In der ersten Woche nach den Osterferien sollen sich alle Schülerinnen und Schüler mit Präsenzunterricht zweimal testen. Die Selbsttests sind vor den Osterferien ausgegeben worden. Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler dringend, einen Selbsttest vor dem ersten Präsenzunterricht durchzuführen und eine entsprechende pdf_small.gif Eigenerklärung unterschrieben mitzubringen. 

10. Jahrgang
Es findet Präsenzunterricht nach Stundenplan in halben Lerngruppen statt. Es beginnt die Gruppe A jeder Klasse, der Wechsel erfolgt dann im Wochenrhythmus

11. Jahrgang (Q2)/12. Jahrgang (Q4)
Der Unterricht findet für beide Jahrgänge zunächst planmäßig statt. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen gleichzeitig teil, die Kurse sind aber so auf Räume aufgeteilt, dass der Mindestabstand zwischen den Arbeitsplätzen verlässlich eingehalten werden kann. Ab Mittwoch, dem 14.04. wird für die Schülerinnen und Schüler des 12. Jahrgangs (Q4) nur noch Unterricht in den Prüfungsfächern angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig (s.u.).

Die Jahrgänge 7,8 und 9 starten mit Präsenzunterricht im Wechselmodell voraussichtlich am Montag, d. 19.04. Bis dahin findet für die genannten Jahrgänge weiterhin das schulisch angeleitete Lernen zu Hause statt. Bitte beachten Sie dazu das entsprechende schulische SaLzH-Konzept.

Ab Montag, d. 19.04. sollen alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche verpflichtende Selbsttestungen in der Schule durchführen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in der entsprechenden Pressemitteilung der Senatsverwaltung

Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin grundsätzlich ausgesetzt. Alle Regelungen gelten in Hinblick auf anders lautende Vorgaben durch die Senatsverwaltung bzw. aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens selbstverständlich unter Vorbehalt. 

Mit freundlichen Grüßen
Th. Beyer

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