Hinweise zum Schulbeginn

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler!

Ich hoffe, dass alle eine erholsame Ferienzeit erlebt haben, gesund geblieben sind und nun motiviert ins neue Schuljahr starten.

Zum Schulbeginn möchte ich im Folgenden einige Hinweise geben:

Die Schule beginnt im Regelbetrieb. Das bedeutet, dass der Unterricht mit vollständigen Lerngruppen durchgeführt wird. Die allgemeinen Hinweise sowie die Hinweise zur persönlichen Hygiene aus dem Musterhygieneplan sind zu beachten.

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht Präsenzpflicht! Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler, die an einer Grunderkrankung leiden, die einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf mit sich bringen könnte. Diese können aufgrund einer besonders begründeten ärztlichen Bescheinigung (sogenanntes qualifiziertes Attest) durch die Schulleitung von der Präsenzpflicht befreit werden, sie werden dann pandemiebedingt ausschließlich zu Hause beschult. Gleiches gilt für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die mit einer Person im selben Haushalt leben, für die aufgrund einer vorliegenden Grunderkrankung ein besonderes gesundheitliches Risiko im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Das besondere gesundheitliche Risiko muss auch hier mittels eines qualifiziertes Attestes nachgewiesen werden.

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes innerhalb des Schulgebäudes ist in den ersten beiden Schulwochen verpflichtend.

Für alle Schülerinnen und Schüler ist vorgesehen, dass sie sich in den ersten drei Schulwochen dreimal wöchentlich unter Aufsicht testen. Von der Testpflicht ausgenommen sind diejenigen, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen können. (Ausnahmen von der Testpflicht: siehe §8 Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).
Eine freiwillige Teilnahme an den Tests ist selbstverständlich möglich.

Die Durchführung der Testung erfolgt für alle Jahrgänge an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag jeweils in der ersten Stunde. Falls eine Mittelstufenklasse nicht mit der ersten Stunde den Unterricht beginnt, findet die Testung entsprechend später statt. Schülerinnen und Schüler, deren Kursunterricht (Oberstufe oder Wahlrflichtfach) im ersten Block nicht stattfindet, finden sich um 9.30 Uhr (pünktlich) zur Testung bei Fr. Udes ein. Falls ein/e Schüler/in einen Testtermin versäumt und vor dem Tag mit dem nächsten verpflichtenden Testtermin in den Präsenzunterricht zurückkehrt, wird wie folgt verfahren:
– Falls es sich um eine Verspätung (am Testtag) handelt, informiert der/die Schüler/in die Lehrkraft des aktuellen Unterrichts. Die Testung wird umgehend durch die Lehrkraft nachgeholt.
– Falls eine Teilnahme am Präsenzunterricht erst an einem der Folgetage (aber noch vor dem nächsten regulären Testtag) erfolgt, wird die Testung außerhalb des Unterrichts unter Anleitung der Schule durchgeführt. Dazu meldet sich der/die betreffende Schüler/in in der Zeit von 7.45 bis 9.30 Uhr bei Fr. Udes (im Eingangsbereich der Schule).

Im Bereich der Essensversorgung (Mensa/Cafeteria) gibt es folgende Änderungen:
– Der vom Senat festgelegte Preis pro Mittagessen steigt auf EUR 4,36.
– Im Cafeteriabetrieb ist nur noch Bargeldzahlung möglich. Eine Bezahlung mit Prepaid-Chip kann nicht mehr angeboten werden. (Für die Bestellung und Bezahlung von Mittagessen-Menüs sowie Gabelboxen gibt es keine Änderungen.)

Der Ablauf des ersten Unterrichtstages ist wie folgt:

8.-10. Jg.   1./2. Stunde Unterricht mit der Klassenleitung,
anschließend Unterricht nach Plan
Q1 8.45 Uhr Ausgabe der Stundenpläne in der AULA,
Unterricht ab der 3. Stunde
Q3 8.00 Uhr Ausgabe der Stundenpläne in der AULA,
Unterricht ab der 3. Stunde

 

Die Einschulungsfeiern für die neuen siebten Klassen finden bei gutem Wetter auf dem Schulhof statt (siehe dazu auch die Hinweise zur Einschulungsfeier).

Ich wünsche allen einen guten Start in das neue Schuljahr!

Mit freundlichen Grüßen
Th. Beyer

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