Aufnahme

Für eine Aufnahme an unserer Schule (außer Klasse 7 für das folgende Schuljahr) senden Sie uns bitte neben den letzten vier Zeugnissen ein kurzes Motivationsschreiben (gern auch per E-Mail). Ob eine Aufnahme erfolgen kann, hängt davon ab, ob die notwendigen schulrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, die notwendige Kapazitäten vorhanden sind und die gewünschten Kurse (Oberstufe) angeboten werden können.

Die Aufnahme in den 7. Jahrgang zum folgenden Schuljahr erfolgt im Rahmen des zentralen Übergangsverfahrens. Falls wir Ihre Erstwunschschule sind, findet die Anmeldung im offiziellen Anmeldezeitraum nach Terminbuchung direkt bei uns statt. Zur Buchung gelangen Sie über die Startseite (Freischaltung ab Mitte Januar). Im Downloadbereich finden Sie vor dem Anmeldezeitraum eine Aufstellung der Dokumente, die zur Anmeldung mitgebracht werden müssen (z. B. das offizielle Anmeldeformular, die Förderprognose u. a. ). Die Anmeldung erfolgt nur an der Erstwunschschule. Der Zeitpunkt der Anmeldung (im Anmeldezeitraum) hat keinen Einfluss auf die Aufnahmeentscheidung (siehe unten).

Die Durchschnittsnote der Förderprognose für das Übergangsverfahren für das Schuljahr 25/26 wird aus den am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 erteilten Zeugnisnoten gebildet, wobei die Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften verstärkt mit dem Faktor 2 berücksichtigt werden. Ein Kind, dessen Durchschnittsnote der Förderprognose den Wert 2,2 überschreitet, kann nur dann an einem Gymnasium angemeldet werden, wenn die Eignung für den Besuch des Gymnasiums im Rahmen der Teilnahme an einem Probeunterricht nachgewiesen wird.

In der Regel sind wir vierzügig, es stehen also 128 Plätze (4 Klassen) pro Jahrgang zur Verfügung. Bei Übernachfrage erfolgt die Vergabe der freien Plätze im kommenden 7. Jahrgang an unserer Schule wie folgt:

Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind vorrangig aufzunehmen. Die zur Verfügung stehende Zahl der Plätze kann sich so reduzieren.

  1. 10 % der Plätze werden an besondere Härtefälle vergeben. Innerhalb des Härtefallkontingents nicht vergebene Plätze erhalten Geschwisterkinder, die nach folgender Nummer 2 nicht ausgewählt worden sind.
  2. 60% der Plätze werden nach der Durchschnittsnote der Förderprognose vergeben.
  3. 30% der Plätze werden nach Losentscheid vergeben. Geschwisterkinder, die nicht bereits nach Nummer 1 oder 2 aufgenommen wurden, sind vorrangig zu behandeln.

Weiterführende Informationen (extern):

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