Wahlpflichtfach Musik in Klasse 9 und 10

Das Wahlpflichtfach Musik richtet sich an Schüler, die über das Angebot des Regelunterrichts hinaus musikalische Fähigleiten und musikbezogenes Wissen erwerben wollen. Durch die enge Verbindung von Musikpraxis und Reflexion werden sie zum bewussten Umgang mit Musik angeleitet. Erwartet wird daher die Beherrschung der musiktheoretischen und praktischen Grundlagen aus dem Unterricht der Klassen 7 und 8; eine spezielle Beherrschung eines Instrumentes ist keine Voraussetzung. Erwartet wird ferner die Bereitschaft zum gemeinsamen Musikmachen, zur Gestaltung von Musik, zum Präsentieren musikalischer Ergebnisse und zur Auseinandersetzung mit musiktheoretischen bzw. musikgeschichtlichen Kontexten.
Die Durchführung des Wahlpflichtfaches orientiert sich eng an den Fähigkeiten und Interessen der Teilnehmer*innen.

Kompetenzbereiche

Praktische Fähigkeiten:

  • Umgang mit Instrumenten, der Stimme und der Bewegung
  • Umgang mit Rhythmen, Melodien, Akkordfolgen

Musik wahrnehmen und deuten:

  • Musikstücke hörend und mit Notentexten erfassen
  • Verfassen beschreibender bzw. analytischer Texte

Musik gestalten und aufführen:

  • mit musikalischen Elementen kreativ umgehen
  • Bewegung und Sprache mit Musik verbinden
  • eine Präsentation vorbereiten und durchführen

Musik reflektieren und kontextualisieren:

  • themenbezogene Betrachtung von Musik und ihrem (historischen) Kontext

Arbeitsweisen/Themen

  • Übungen zu den Bereichen Rhythmus, Melodik, Harmonik (Theorie und Praxis)
  • Erarbeitung von Songs aus dem Bereich „Rock-Pop-Musical-Jazz“ und instrumentalen Spielstücken aus dem Bereich der „klassischen Musik“ und Präsentation auf dem Musikabend
  • Themenbezogene Unterrichtseinheiten: Musik unter einer allgemeinen oder musikhistorischen Fragestellung untersuchen und praktisch gestalten, ggf. mediale Präsentation der Ergebnisse (Ausstellung, Hörfeature, Videoclip, etc.); Themenbeispiele: Tanzmusik aus verschiedenen Zeiten (Jg. 9), Darstellende Musik bzw. Programmmusik (Jg. 9), Die Wiederholung als Kompositionsprinzip (Jg. 10), Polystilistik im 20. Jahrhundert (Jg. 10), Biographie und Musik (Jg. 10)

Beurteilungsbereiche und Leistungsbewertung (gemäß Sek I-VO § 19)

Schriftliche Leistungen (50%): Eine Arbeit pro Halbjahr sowie schriftliche Kurzkontrollen und/oder individuell bewertete Gestaltungsaufgaben

Mündliche Leistungen und sonstige Leistungen (50%):

  • mündliche Mitarbeit im Unterrichtsgespräch
  • Praktische Fähigkeiten im Umgang mit Instrumenten, Singen und Bewegung,
  • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit beim Musikmachen

Schüler*innenprojekte

audio_small.jpg Produktion einer „Soundscape“ mit Tiergeräuschen im Rahmen des Wahlpflichtfaches Musik in Klasse 10

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