Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
auf Grundlage der Empfehlungen des RKI vom 14.01.2022 haben die Gesundheitsämter in Berlin eine neue Strategie im Umgang mit engen Kontaktpersonen (test to stay) eingeführt. Zu dieser Strategie gibt es nun weitere Hinweise zur Verfahrensweise:
Ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall), das im Rahmen der seriellen Testung an der Schule auftritt, wird an das Gesundheitsamt gemeldet. Es erfolgt keine weitere Abklärung über einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest. Der/Die positiv getestete Schüler/in erhält von uns eine schriftliche Bestätigung über das Testergebnis. Falls ein vom Gesundheitsamt verfasstes Isolationsschreiben oder einen Genesenenbescheid benötigt wird, muss der/die betreffende Schüler/in einen PCR-Test machen.
Eine Benennung von Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt erfolgt nicht, es werden auch keine schulinternen Listen geführt. Alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe werden an fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen (statt drei Mal wöchentlich) getestet und verbleiben in Präsenz, solange ihre Testergebnisse weiterhin negativ sind und keinerlei Symptome auftreten. Ein neuer positiver Fall in der Lerngruppe setzt erneut die Fünftage-Testung in Kraft. Beachten Sie bitte, dass sich die „test to stay-Strategie“ ausschließlich auf die im Rahmen der seriellen Testung in Schule auftretenden positiven Testergebnisse bezieht. Positive Testergebnisse, die im häuslichen Umfeld bekannt werden, werden hiervon nicht erfasst.
Der Indexfall in Isolierung kann frühestens am 7. Tag durch einen PCR-Test oder per zertifiziertem Antigentest freigetestet werden*. Das Freitesten wird nicht in der Schule durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Th. Beyer
*Die ursprünglich an dieser Stelle kommunizierte Regelung („Freitesten nach dem 5. Tag“) wurde mit Schreiben vom 11.2. durch die Senatsverwaltung aufgehoben.