Informationen zu den schriftlichen Abiturprüfungen

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

im Folgenden finden Sie Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen:

Mitzubringende Dokumente
Belehrungsschreiben: Wichtige Hinweise über das Einhalten allgemeiner Hygieneregeln, das Verhalten auf dem Weg zur Schule, den Aufenthalt auf dem Schulhof, das Verhalten im Rahmen der Prüfungssituationen und das Verhalten nach Beendigung der Prüfung sind in einem Schreiben zusammengestellt, das Sie im Bereich Download/Abitur finden. (Es gibt dort zwei unterschiedliche Varianten: volljährig/nicht volljährig). Lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam. Bringen Sie das Schreiben unterschrieben zum ersten Prüfungstag mit.
Eigenerklärung: Bitte bringen Sie zu jedem Prüfungstag eine Eigenerklärung über die Durchführung eines freiwilligen SARS-CoV2-Selbsttests mit (siehe unten). Den Vordruck finden Sie unter Download/Abitur.

Prüfungsräume & Zugänge
Informationen zu den Prüfungsräumen und den zu benutzenden Zugängen finden Sie spätestens einen Tag vor dem betreffenden Prüfungstag im Bereich Download/Abitur

Verhalten am Prüfungstag
Der Sicherheitsabstand von 2 m mindestens jedoch von 1,5 m zu sämtlichen anderen Personen ist jederzeit einzuhalten; bitte beachten Sie, dass der Mindestabstand auch bei Begrüßungen zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften gilt. Bitte beachten Sie ferner die besonderen Vorkehrungen zum Ankommen und Verlassen der Schule in Bezug auf Ihnen mitgeteilte Ankunftszeiten und Zugänge zur Schule sowie weitere Anweisungen zum Betreten und Verlassen von Räumen. Der Aufenthalt in Gruppen ohne Mindestabstand ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt. Im Schulgebäude, in geschlossenen Räumen und in Situationen ohne Mindestabstand ist eine medizinische Gesichtsmaske (mGM) zu tragen. Die mGM ist für Prüflinge auch während der Prüfung Pflicht. Am Platz sitzend oder stehend kann jedoch eine Maskenpause eingelegt werden, z. B. während der Lüftungsphase. Experimente werden ohne mGM durchgeführt, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Beachten Sie unbedingt alle hygienischen Grundregeln.

COVID-19-Symptome und Beschränkungen auf Grund von Infektionsschutzmaßnahmen
Bei Symptomen einer fieberhaften Atemwegserkrankung oder sonstigen mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen hat die betroffene Person zu Hause zu bleiben und die Schule unverzüglich zu informieren (Tel. 844 15 360). Das Fernbleiben von der Prüfung erfolgt dann aus gesundheitlichen Gründen und ist innerhalb der prüfungsrechtlich vorgesehenen Frist von drei Tagen mit Attest nachzuweisen. Bei einem begründeten Kontaktverdacht mit einer infizierten Person, einem positiven Schnell- oder PCR-Test oder bei einer aus anderen Gründen angeordneten Quarantäne liegt keine Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vor. Der Nachweis hierüber ist folglich nicht zwingend durch ein ärztliches Attest zu erbringen, ausreichend kann z.B. eine Anordnung des Gesundheitsamtes zur Quarantäne oder ein positives Ergebnis eines Selbstschnelltests sein. Ein positiver Schnelltest muss unverzüglich eine PCR-Testung nach sich ziehen. Für den Nachweis des Grundes des Fernbleibens gilt auch hier eine 3-Tages-Frist.

Selbsttest
Wir bitten dringend darum, die ausgegebenen Selbsttests möglichst im Vorfeld von Prüfungen in der häuslichen Umgebung durchzuführen. Ein Nachweis negativer Testergebnisse kann auf freiwilliger Basis erfolgen (Eigenerklärung, siehe oben). Eine Testung auf COVID 19 ist keine Voraussetzung für eine Prüfungsteilnahme. Im Falle eines positiven Schnelltestergebnisses ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich, es muss unverzüglich ein PCR-Test veranlasst werden (s.o.). Die Durchführung der Tests ist als ergänzende Maßnahme des Infektionsschutzes zu verstehen. Daher sind alle weiteren Hygieneschutzmaßnahmen auch dann einzuhalten, wenn alle beteiligten Personen einen negativen Selbsttest vorweisen können.

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern erfolgreiche Prüfungen!

Mit freundlichen Grüßen
Th. Beyer

 

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